Mietrecht

Anwalt Theodor Rahner > Mietrecht

In Mietsachen vertrete ich Sie insbesondere bei Streitigkeiten über die Räumung von Mieträumen betreffend Wohnraum und  Geschäftsraum.

Ansonsten beinhaltet meine Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet vor allem folgende Aspekte:

  1. Mietminderung und Mieterhöhung
  2. Mietfälligkeit und Zahlungsverzug
  3. Mietanpassung (Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexmiete, usw.)
  4. Beendigung des Mietverhältnisses (Kündigung, Mietaufhebungsvereinbarung, Räumungsvergleich)
  5. Schönheitsreparaturen
  6. Gewährleistungsansprüche (Minderung, Zurückbehaltungsrecht)

Da in Mietsachen häufig rechtliche Auseinandersetzungen auf unklar formulierte Mietverträge oder nicht schriftliche dokumentierte mündliche Absprachen zurückzuführen sind, besteht ein sinnvoller Beratungsbedarf bereits darin, das bei der Vertragsausfertigung bzw. bei der Vertragsunterzeichnung eine anwaltliche Prüfung der Dokumente erfolgt.