Sozialrecht

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In diesem Rechtsgebiet geht es in der Regel um Streitigkeiten des Bürgers gegen einen Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenkasse, Jobcenter, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaft, usw.).

Bereits im Widerspruchsverfahren besteht die Möglichkeit, über die Beratungshilfe einen Anwalt gestellt zu bekommen. Hierzu muss ein entsprechender Beratungshilfeschein beim Gericht eingeholt und dann ein Termin beim Anwalt vereinbart werden.

Im sozialgerichtlichen Verfahren selbst besteht die Besonderheit, dass dieses gerichtskostenfrei ist und im Falle einer Niederlage auch der Verfahrensgegner nicht bezahlt werden muss.

Gerade im Verfahren erster Instanz ist eine Rechtsschutzversicherung dann sehr wichtig, da diese auch ein ärztliches Gegengutachten im Prozess übernimmt. Ansonsten besteht die Möglichkeit, für ein Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe zu erhalten.