Rechtsanwalt Theodor Rahner

Familienrecht in Bamberg - Ihr starker Partner in schwierigen Zeiten.

Wenn Beziehungen zerbrechen oder Konflikte entstehen, brauchen Sie mehr als nur juristischen Beistand – Sie brauchen jemanden, der Sie versteht und Sie sicher durch diese Phase begleitet.

Fachanwalt für Familienrecht – Beratung zu Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Fachanwalt für Familienrecht in Bamberg – Beratung zu Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig in allen rechtlichen Fragen rund um Trennung, Scheidung und familiäre Konflikte.

Gerade im Familienrecht geht es häufig um emotionale und existenzielle Themen. Deshalb lege ich großen Wert auf eine persönliche, verständliche und lösungsorientierte Beratung.

Mein Ziel ist es, für Sie eine schnelle, faire und nachhaltige Lösung zu erreichen – außergerichtlich oder, wenn notwendig, auch vor Gericht.

Scheidung & Trennung

Ich begleite Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur gerichtlichen Scheidung. Dabei steht eine klare, strukturierte und möglichst konfliktarme Lösung im Vordergrund.

Unterhalt & Vermögensaufteilung

Ich prüfe und berechne Ihre Ansprüche und setze diese konsequent durch. Ziel ist eine faire und rechtssichere Regelung Ihrer finanziellen Situation.

Sorgerecht & Umgangsrecht

Im Mittelpunkt steht immer das Wohl Ihres Kindes. Gleichzeitig vertrete ich Ihre Interessen klar und entschlossen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ehevertrag & Vorsorge

Durch individuell gestaltete Vereinbarungen lassen sich viele Konflikte frühzeitig vermeiden. Ich unterstütze Sie dabei, rechtssichere Lösungen für Ihre Zukunft zu schaffen.

Beratungstermin
Familienrecht in Bamberg

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Frühzeitige professionelle Unterstützung hilft, rechtliche Konflikte zu vermeiden – außergerichtlich oder vor Gericht.

Trennung & Scheidung
Elterliche Sorge & Umgangsrecht
Beratung zum Unterhalt
Kindesunterhalt / Trennungsunterhalt
Durchsetzung von Ansprüchen
Zugewinnausgleich / Vermögensaufteilung
Unterstützung bei komplexen Konflikten
Gewaltschutzverfahren
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Häufige Fragen zum Familienrecht

Im Familienrecht entstehen häufig Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Eheverträgen. Hier finden Sie Antworten auf zentrale Themen rund um Trennung und rechtliche Gestaltung.

Es ist ratsam, einen Scheidungsanwalt aufzusuchen, sobald eine Trennung endgültig erscheint oder wenn die Gegenseite bereits anwaltlich vertreten wird. In Deutschland herrscht in den meisten Angelegenheiten vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Aber auch in vielen weiteren familienrechtlichen Themen ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll und häufig erforderlich. In der Regel muss zumindest der Antragsteller anwaltlich vertreten sein. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, Fehler im Trennungsjahr – insbesondere beim Zugewinnausgleich – zu vermeiden und sicherzustellen, dass rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht versäumt werden. Zudem können wichtige Fragen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Vermögensaufteilung frühzeitig geklärt werden. So schaffen Sie von Beginn an eine klare rechtliche Grundlage und vermeiden spätere Nachteile.

Die Berechnung des Kindesunterhalts orientiert sich in der Regel an der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend sind dabei das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag wird üblicherweise das hälftige Kindergeld abgezogen. Wichtig ist, dass das Einkommen zuvor bereinigt wird, beispielsweise durch berufsbedingte Aufwendungen oder Vorsorgekosten. Dadurch ergibt sich die korrekte Einstufung in die jeweilige Einkommensgruppe.

Grundsätzlich bleibt es nach einer Trennung beim gemeinsamen Sorgerecht, soweit nicht das Kindeswohl eine abweichende Regelung erfordert oder eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das Sorgerecht betrifft wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes, etwa die Aufenthaltsbestimmung, schulische Angelegenheiten oder gesundheitliche Fragen. Davon zu unterscheiden ist das Umgangsrecht, das den persönlichen Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil regelt. Dabei gilt grundsätzlich, dass das Kind ein Recht auf beide Elternteile hat. Eine einvernehmliche Regelung ist häufig die beste Grundlage für stabile und verlässliche Verhältnisse im Interesse des Kindes.

Ein Ehevertrag ermöglicht es, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Ehe individuell zu gestalten. Ohne eine vertragliche Regelung gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, um Vermögenswerte zu schützen oder den Versorgungsausgleich individuell zu regeln. Hier können unter Umständen auch Regelungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt oder hinsichtlich einer Vermögensauseinandersetzung vereinbart werden. Gerade für Selbstständige oder Unternehmer kann dies wirtschaftlich von großer Bedeutung sein. Wichtig ist, dass ein Ehevertrag notariell beurkundet wird und ausgewogen sowie rechtlich wirksam gestaltet ist.

Das Trennungsjahr ist in Deutschland grundsätzlich Voraussetzung für eine Scheidung. Es beginnt mit der sogenannten „Trennung von Tisch und Bett“, also dem Ende der gemeinsamen Lebensführung. Auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann das Trennungsjahr erfüllt werden, wenn eine klare räumliche und wirtschaftliche Trennung besteht. Wichtig ist, den Beginn der Trennung möglichst nachvollziehbar zu dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Nach Ablauf der zwölf Monate kann der Scheidungsantrag rechtssicher gestellt werden. Viele Richter akzeptieren es jedoch, wenn der Scheidungsantrag bereits etwa zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht wird. Das verspätete Einreichen eines Scheidungsantrages kann zudem Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich haben. In der Regel erhält der ausgleichungsberechtigte Ehegatte über den verlängerten Zeitraum weiterhin Anwartschaften aus der Ehezeit übertragen.

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