Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind durch das Arbeitsrecht geregelt.
Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen ist, kann daher eine rechtsverbindliche abhängige Beschäftigung vorliegen.
Im Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei allen Fragen betreffend Ihren Arbeitsvertrag (insbesondere auch tarifliche Ausschlussfristen), sowie bei Fragen während des Arbeitsverhältnisses und insbesondere auch in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung oder Aufhebungsvertrag).
Hinsichtlich der eigenen Anwaltskosten gibt es im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung durch den Prozessgegner. Daher ist insbesondere diesbezüglich das Kostenrisiko gut abzuwägen und zu prüfen.
In solchen Fällen hilft deshalb eine Rechtschutzversicherung. Sollte dies nicht möglich sein, kann aber auch ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt werden. Dann ist eine Abdeckung der anwaltlichen Kosten über die Staatskasse möglich.