Familienrecht

Anwalt Theodor Rahner > Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet, vertrete ich Sie in allen weitreichenden Rechts- und Konfliktbereichen des Familienrechts

Die Durchsetzung Ihrer berechtigter Interessen, insbesondere bei Unterhaltsfragen  ist hierbei mein hauptsächliches Anliegen.

Gerade im Fall des Familienrechts ist es aber auch manchmal wichtig, emotionale Auseinandersetzungen richtig einzuschätzen und als Anwalt eine realistische Hilfe zur Konfliktbeilegung und Streitvermeidung zu geben. Aber auch in Kindschaftsangelegenheiten bringe ich Ihr Recht zur Geltung.

Insoweit berate und unterstütze ich Sie vor allem in folgenden Angelegenheiten:

  1. Ehescheidung / Lebenspartnerschaft mit Versorgungsausgleich
  2. Güterrecht / Zugewinnausgleich
  3. Sorgerecht / Umgang
  4. Ehegattenunterhalt
  5. Kindesunterhalt
  6. Ehewohnung und Hausrat
  7. Eheverträge und Trennungsvereinbarungen
  8. Nichteheliche Lebensgemeinschaft / Lebenspartnerschaft
  9. Elternunterhalt und Sozialhilferegress
  10. Betreuung / Vormundschaft / Adoption
  11. Internationales Familienrecht